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   BVerwG, 19.04.2000 - 9 B 170.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7279
BVerwG, 19.04.2000 - 9 B 170.00 (https://dejure.org/2000,7279)
BVerwG, Entscheidung vom 19.04.2000 - 9 B 170.00 (https://dejure.org/2000,7279)
BVerwG, Entscheidung vom 19. April 2000 - 9 B 170.00 (https://dejure.org/2000,7279)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erfordernis der Übereinstimmung von Berufungsgründen und Entscheidungsgründen - Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags - Vorliegen eines als unzulässig ablehnbaren ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1042
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2000 - 9 B 170.00
    Ein als unzulässig ablehnbarer Ausforschungsbeweis liegt in bezug auf solche Tatsachenbehauptungen vor, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt werden, für die tatsächliche Grundlagen jedoch fehlen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - m.w.N., zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2000 - 9 B 170.00
    Zu Unrecht beruft sich die Beschwerde für die gegenteilige Annahme auf den Beschluß des Senats vom 23. September 1999 (BVerwG 9 B 372.99 - NVwZ 2000, 67 = InfAuslR 2000, 97).
  • BVerwG, 11.02.1999 - 9 B 381.98

    Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung von

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2000 - 9 B 170.00
    Eine so begründete Ablehnung ist grundsätzlich zulässig (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2008 - 8 A 3053/08

    Verfahrensrecht, Berufungszulassungsantrag, Verfahrensmangel, rechtliches Gehör,

    BVerwG, Beschlüsse vom 27.3.2000 - 9 B 518.99 -, Buchholz 310 § 98 VwGO, Nr. 60, vom 19.4.2000 - 9 B 170.00 -, NVwZ 2000, 1042, und vom 30.1.2002 - 1 B 326.01 -, Buchholz 310 § 98 VwGO, Nr. 69, jeweils m. w. N.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2005 - 9 S 109/03

    Jugendhilfe (Hilfe zur Erziehung) - Kostenerstattung; Rechtswidrigkeit der Hilfe

    Erforderlich aber auch ausreichend zur Begründung ist, dass die Berufungsbegründungsschrift Ausführungen dazu enthält, aus welchen Gründen die angefochtene Entscheidung für fehlerhaft gehalten wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.04.2000 - 9 B 170/00 -, NVwZ 2000, 1042).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2015 - A 11 S 106/15

    Zulässigkeit der Überstellung eines alleinstehenden Mannes nach Bulgarien zur

    Mit der ausdrücklichen Bezugnahme im Schriftsatz vom 26.01.2015 auf die Ausführungen im Zulassungsantrag, der selbst noch den Anforderungen des § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO entsprochen hat, und den Zulassungsbeschluss des Senats vom 12.01.2015, in dem die Berufungszulassung mit den nach Erlass der angefochtenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ergangenen Senatsurteilen vom 10.11.2014 (A 11 S 1778/14 und A 11 S 1636/14) zum bulgarischen Asylsystem begründet worden ist, hat die Beklagte im konkreten Fall hinreichend deutlich dargelegt, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen sie das erstinstanzliche Urteil für fehlerhaft erachtet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.04.2000 - 9 B 170/00 - juris; vgl. grundsätzlich zur Zulässigkeit von Bezugnahmen auf Zulassungsvorbringen Bader, u.a. VwGO, 6. Aufl. 2014, § 124a Rn. 39; Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124a Rn. 124, 354 ff. - jew. m.w.N.).
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